Aufsicht führende Personen

A Aufsicht führende Personen

Mindest-Qualifikationsprofil einer Aufsicht führenden Person für Veranstaltungen mit geringem Gefahrenpotential

LE Themengebiet Referent Bemerkungen
1 Seminarorganisation Seminarleitung
2 Verantwortung
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht
Jurist
2 Grundzüge des Arbeitsschutzrecht
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Verordnungen zum ArbSchG
  • Sozialgesetzbuch VII
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Organisationspflichten
  • Pflichtenübertragung
Arbeitsschutzexperte
1 Baurechtliche Sonderbestimmungen
  • Betriebliche Anforderungen aus den Sonderbauvorschriften für Versammlungsstätten
Arbeitsschutzexperte
1 Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen Arbeitsschutzexperte
2 Ermittlung von Gefährdungen am Beispiel einer Veranstaltung in Arbeitsgruppen
  • offensichtliche und versteckte Risiken suchen
  • Gefahren anhand konkreter Gefährdungen bewerten,
  • die Gefährlichkeit der vorgefundenen Situation genau beschreiben
  • die Gruppenergebnisse vorstellen
Arbeitsschutzexperte Eine Veranstaltung ist in der Aula mit Fehlern behaftet aufgebaut

6 Gesetzliche Bestimmungen und Regeln der Technik zur Durchführung von Veranstaltungen
  • Baurechtliche Bestimmungen und Maßnahmen zum Schutz von Besuchern
  • Bauliche und betriebliche Anforderungen der SBauV Teil 1, Prüfverordnungen
  • Anforderungen zum Brandschutz
  • Einsatz von Veranstaltungstechnik
  • Prüfungen
  • Szenische Effekte (z.B. Pyrotechnik)
Veranstaltungsexperte Übungen mit veranstaltungstechnischen Arbeitsmitteln

Vorführung szenischer Effekte
2 Erarbeitung von Schutzzielen Arbeitsschutzexperte
1 Unterweisung von Mitwirkenden durch die „Aufsicht führende Person“ Arbeitsschutzexperte
1 Die Zusammenarbeit mit der Bühnenfachkraft Veranstaltungsexperte
2 Schutzmaßnahmen in Gruppenarbeiten erarbeiten und vorstellen Arbeitsschutzexperte Praxisbeispiele
1 Grenzen der verantwortlichen Betreuung von Veranstaltungen durch die „Aufsicht führende Person“ Veranstaltungsexperte
1 Vorstellung und Erläuterung betrieblicher Regelungen
  • Betriebs- und Nutzungsordnung
  • Organisation von Veranstaltungen
Arbeitsschutzexperte
1 Überprüfung der Anwendung der vermittelten Inhalte und Erkenntnisse Arbeitsschutzexperte

 

Insgesamt 24 Lehreinheiten à 45 Minuten!