Artistische Darbietungen, zu denen auch Stuntdarstellungen gezählt werden, sind anspruchsvolle Elemente der Theater- und Zirkuspädagogik in Schulen. Über die Aneignung akrobatischer Figuren u. a. im Sportunterricht können soziale, koordinative und konditionelle Fähigkeiten und Fertigkeiten bei Schülerinnen und Schüler ausgebildet werden.
Akrobatik ist nicht nur in Grundschulen ein beliebtes Unterrichtsthema, das oft in Veranstaltungen mit dem Schulzirkus einer staunenden Elternschaft vorgestellt wird.
Damit artistische Darbietungen gelingen, sind nicht nur in der Schule die körperliche Eignung und ein regelmäßiges Training erforderlich.
Artistische Darbietungen sind immer unter Anwendung erforderlicher Schutzmaßnahmen durchzuführen und ausreichend zu proben. Die Geschicklichkeit und individuelle Fähigkeiten der Darsteller oder Artisten können der Kompensation von Gefährdungen dienen.
Der Auf- und Abbau von Geräten und Einrichtungen für artistische Darstellungen darf nur von den Artisten selbst oder ihren Beauftragten vorgenommen werden. Vor jeder Benutzung haben sich die Artisten selbst vom sicheren Zustand der Geräte und Einrichtungen zu überzeugen.
Geräte und Requisiten für artistische Vorführungen und Stuntdarstellungen müssen so ausgelegt, bemessen und beschaffen sein, dass sie allen zu erwartenden Belastungen standhalten. Dies betrifft auch die Aufhängepunkte, z. B. bei der Vorführung von Trapezdarbietungen.
Da Schülerinnen und Schüler üblicherweise nicht über die hierfür notwendigen vertieften Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, sind für die Beurteilung die Lehrkräfte für Sport oder andere Personen mit entsprechenden Qualifikationen hinzuzuziehen, welche auch die anzuwendenden Schutzmaßnahmen, z. B. falldämpfende Matten oder Netze, auszuwählen haben.
Wenn durch die Wetterlage die Sicherheit gefährdet ist, muss die Lehrkraft die Darbietung absagen oder andere Sicherheitsmaßnahmen auswählen.