Die Bühne wird für die jeweilige szenische Nutzung mittels der Ober- und Untermaschinerie eingerichtet. Effekte, wie z. B. das Fliegen oder Versenken von Personen können durch diese maschinentechnische Einrichtungen realisiert werden. Selbstverständlich dürfen Personen durch Bewegungen der Maschinerie nicht gefährdet werden. Deshalb sind die Einrichtungen mit Vorkehrungen zu versehen, die Unfällen vorbeugen. Das Schutzziel wird erreicht, wenn
- die maschinentechnischen Einrichtungen gegen unbefugte Benutzung gesichert sind, z. B. durch Schlüsselschalter,
- keine Quetsch- oder Scherstellen bei der Bewegung entstehen können,
- die Gefahrstellen durch ausreichenden Abstand zwischen den bewegten und den feststehenden Teilen gesichert sind,
- die Gefahrstellen durch Schaltleisten oder Lichtschranken gesichert sind,
- die Bewegung mit unverwechselbaren und deutlich wahrnehmbaren Signalen angezeigt wird,
- akustische oder optische Signale oder die Bewegungen in einer der Situation angemessenen Geschwindigkeit ausgeführt werden. Als Richtwerte für angemessene maximale Geschwindigkeiten von Versenkeinrichtungen gelten 1,20 m/s ohne Personen und 0,70 m/s mit Personen.
Neben diesen technischen Anforderungen sind ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen anzuwenden, die unter Bedienvorgänge aufgelistet sind.