Die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeit theater-, musik- und zirkuspädagogische Angebote in Schulen anzubieten und durchzuführen, können aus den verbindlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes für die jeweilige Schulform und Schulstufe abgeleitet werden.
Oft lassen sich ausgewählte künstlerische Angebote für die Schulen aus den fachspezifischen Vorgaben der Fächer Deutsch, Pädagogik, Kunst und Sport herleiten. Die Lernziele sind in den jeweiligen Curricula und Lehrplänen formuliert.
Bei der Planung und Duchführung schulischer Angebote haben Lehrkräfte die Rahmenbedingungen zu beurteilen und zu berücksichtigen. Zusätzlich sind die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Bei der Beurteilung der Rahmenbedingung einer schulischen Veranstaltung ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung eine große Hilfe.
Darstellungen und Gestaltungen mit körper-, wort-, bild- und musiksprachlichen Schwerpunkten stellen das Spezifische des Lernbereichs dar. Damit dies sicher gelingt, sollte bei der Planung, beim Üben und Erlernen und bei der Durchführung im Rahmen einer Veranstaltung auf der Bühne sicherheitsrelevante Aspekte jederzeit berücksichtigt werden.
Dies kann durch die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen zur Ermittlung von Gefährdungen und Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen und deren Durchführung für die jeweilige Unterrichtssituation bzw. Szene gelingen.
Eine Auswahl interessanter und nützlicher Medien und Links für die Bereiche Theaterpädagogik, Zirkuspädagogik und Musikpädagogik sind in den landesspezifischen Quellen nachfolgend zusammengestellt.