Die Übertragung der Betreiberpflichten hinsichtlich Leitung und Aufsicht für eine Veranstaltungsstätte von dem Sachkosten- bzw. Schulhoheitsträger auf eine „Aufsicht führende Person“ (in der Regel Schulhausmeister oder Lehrkräfte) stellt eine Übertragung von Unternehmerpflichten dar, welche der Schriftform sowie der Einverständniserklärung der beauftragten Person bedarf.
Die Übernahme dieser Aufgaben und Verantwortlichkeiten setzt allerdings voraus, dass auch die hierzu notwendigen Rechte und Befugnisse, z. B. das Recht zum Abbruch der Veranstaltung, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann-, übertragen worden sind und dass die beauftragte Person über die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Die Übernahme von Betreiberpflichten erfordert insbesondere eine Vertrautheit mit der Veranstaltungsstätte.