Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen auf Wirksamkeit
Nachdem Schutzmaßnahmen ausgewählt wurden, sind diese bezüglich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere personenbezogene Schutzmaßnahmen können sich z. B. aus Gründen des „Nichtkönnens“ oder „Nichtwollens“ in der praktischen Umsetzung als unwirksam erweisen. In diesen Fällen sind die Schutzmaßnahmen durch andere zu ersetzen bzw. zu ergänzen, bis der gewünschte Erfolg sichergestellt ist.
Schutzmaßnahmen wie Unterweisungen oder Anweisungen sollten schriftlich dokumentiert werden.