Mindest-Qualifikationsprofil einer Aufsicht führenden Person für Veranstaltungen mit geringem Gefahrenpotential
LE | Themengebiet | Referent | Bemerkungen |
1 | Seminarorganisation | Seminarleitung |
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2 | Verantwortung
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Jurist |
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2 | Grundzüge des Arbeitsschutzrecht
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Arbeitsschutzexperte |
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1 | Baurechtliche Sonderbestimmungen
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Arbeitsschutzexperte |
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1 | Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen | Arbeitsschutzexperte |
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2 | Ermittlung von Gefährdungen am Beispiel einer Veranstaltung in Arbeitsgruppen
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Arbeitsschutzexperte | Eine Veranstaltung ist in der Aula mit Fehlern behaftet aufgebaut |
6 | Gesetzliche Bestimmungen und Regeln der Technik zur Durchführung von Veranstaltungen
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Veranstaltungsexperte | Übungen mit veranstaltungstechnischen Arbeitsmitteln
Vorführung szenischer Effekte |
2 | Erarbeitung von Schutzzielen | Arbeitsschutzexperte |
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1 | Unterweisung von Mitwirkenden durch die „Aufsicht führende Person“ | Arbeitsschutzexperte |
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1 | Die Zusammenarbeit mit der Bühnenfachkraft | Veranstaltungsexperte |
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2 | Schutzmaßnahmen in Gruppenarbeiten erarbeiten und vorstellen | Arbeitsschutzexperte | Praxisbeispiele |
1 | Grenzen der verantwortlichen Betreuung von Veranstaltungen durch die „Aufsicht führende Person“ | Veranstaltungsexperte |
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1 | Vorstellung und Erläuterung betrieblicher Regelungen
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Arbeitsschutzexperte |
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1 | Überprüfung der Anwendung der vermittelten Inhalte und Erkenntnisse | Arbeitsschutzexperte |
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Insgesamt 24 Lehreinheiten à 45 Minuten!