Ballfangzaun zwischen Schwimmbecken und Basketballplatz ©Unfallkasse Sachsen
Ballfangzaun zwischen Schwimmbecken und Basketballplatz©Unfallkasse Sachsen

Die Inhalte des Schulsports werden durch die Vorgaben der jeweiligen Schul- bzw. Kultusministerien vorgegeben. Zusätzlich zu diesen verbindlichen Rahmenbedingungen treffen die Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung Aussagen zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen und Themen und geben Hinweise für eine sicherheits- und gesundheitsförderliche Ausübung schulsportlicher Aktivitäten. Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts und anderer schulischer Aktivitäten haben Lehrkräfte die Inhalte zu berücksichtigen.

Für die Sportbereiche bzw. Sportarten sind in der Sporthalle der „Sicheren Schule“ Aussagen formuliert, die auch auf den Sport im Freien übertragbar sind. 

Leichtathletik –  Laufen, Springen, Werfen

Ball- und Sportspiele

Klettern

Slackline

Parkour

Inline-Skaten