Schwimmen zu können bedeutet nicht nur aktiv Gesundheits- und Unfallvorsorge zu betreiben. Aktivitäten in und am Wasser fordern zwingend die Fähigkeit, sich sicher auf und unter der Wasserlinie bewegen zu können.
Das Schulschwimmen setzt in diesem Kontext eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe um. Es soll vor allem dazu dienen, dass Kinder sichere Schwimmer werden. Dies soll möglichst in einem geschützten Bereich erfolgen, der sicher gestaltet ist. Hierzu müssen Schwimmhallen und -bäder dem Stand der Technik entsprechen. Vorgaben und Bestimmungen für Schwimmstätten finden sich in folgenden Regelwerken:
- Staatliche Arbeitsschutzvorschriften
- Regelwerk der Unfallversicherungsträger
- Richtlinien für den Bäderbau
- Technische Spezifikationen und Normen
Unter den Menüpunkten „Bauliche Anforderungen“ und „Becken“ werden Anforderungen an die Schwimmhalle übersichtlich dargestellt. Die Ausführungen beziehen sich in erster Linie auf Bäder, die für das Schulschwimmen genutzt werden.
Empfehlungen und Vorgaben zu den baulichen Anforderungen befinden sich in folgenden Artikeln.