Die schulrechtlichen Vorgaben zum Schulschwimmen werden für jedes Bundesland durch den Schulhoheitsträger definiert. Dies erfolgt z. B. in Form von Schulgesetzen, Lehrplänen, Richtlinien, Erlassen, Verordnungen und Dienstanweisungen. Zusätzlich regeln die zuständigen Ministerien in den Bundesländern die Inhalte und den Umfang der Qualifizierung der im Schwimmunterricht eingesetzten Lehrkräfte und sie legen die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit beim Schulschwimmen und bei außerunterrichtlichem Sport fest.
Die Kultusministerkonferenz hat Empfehlungen zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule formuliert.
Die landesspezifischen Vorgaben für Ihr Bundesland finden Sie rechts unter Ihrem Landeswappen.