Lehrkräfte sind es gewohnt, Aspekte der Sicherheit, Gesundheit und Aufsicht bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung in ihren didaktisch-methodischen Überlegungen zu berücksichtigen.
Um rechtssicher zu agieren bzw. um nachweisen zu können, dass die Belange zur Unfallverhütung berücksichtigt wurden, bietet sich die Durchführung einer pädagogischen Gefährdungsbeurteilung an. Diese kann im Rahmen der täglichen Unterrichtsvorbereitung ohne großen Aufwand erfolgen. Hierfür ist das geplante Unterrichtsvorhaben lediglich um mögliche Gefährdungen und ggf. Maßnahmen zu deren Vermeidung zu ergänzen. Um falls notwendig wirksame Maßnahmen ableiten zu können, müssen vorab die Risiken der Übungen eingeschätzt und beurteilt werden. Hierbei spielen Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadensschwere eine wesentliche Rolle. Mithilfe einer Risikomatrix lässt sich der jeweilige Handlungsbedarf ermitteln.
Durch die Planung und Umsetzung von wirksamen Maßnahmen müssen die Risiken auf ein vertretbares Maß reduziert werden, d. h., leichte Unfälle sollten nach Möglichkeit vermieden, schwere Unfälle jedoch ausgeschlossen werden. Dies können technische, organisatorische oder individuelle Maßnahmen sein, die ebenfalls entsprechend dokumentiert werden sollten.
Wenn sich aufgrund der ermittelten Gefährdungen bzw. deren Risikobeurteilung in irgendeiner Hinsicht Bedenken ergeben, dass trotz umfassender Maßnahmen kein sicherer Unterricht gewährleistet werden kann, so ist von der Durchführung dieser Übung oder Unterrichtseinheit abzusehen.
Wie bei der klassischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzrecht bietet es sich auch bei der pädagogischen Gefährdungsbeurteilung an, nach folgenden sieben Schritten vorzugehen:
1. Ermitteln der Gefährdung (Gefährdungsanalyse)
2. Risikobeurteilung
3. Ableiten von Schutzzielen
4. Maßnahmen auswählen, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen
5. Dokumentation
6. Unterweisung aller Beteiligten
7. Regelmäßige Überprüfung
Bei der Einschätzung des Risikos spielen die Eintrittswahrscheinlichkeit und die mögliche Schadensschwere eine wesentliche Rolle. Mithilfe der Risikomatrix kann der notwendige Handlungsbedarf bei der Unterrichtsvorbereitung abgeleitet werden.
Einige Bundesländer bieten bereits praxisnahe Hilfen für die Durchführung einer pädagogischen Gefährdungsbeurteilung an.
Zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung des von Ihnen genutzten Schwimmbades finden Sie hier eine beschreibbare PDF-Datei: Pädagogische Gefährdungsbeurteilung. Als Arbeitshilfe können Sie die Risikomatrix „Pädagogische Gefährdungsbeurteilung Schulsport“ hier als PDF herunterladen.