Der Sachkostenträger ist für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Schwimmstätte verantwortlich. Hierbei sind zahlreiche Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Normen, Regelwerken und dem Stand der Technik ableiten lassen, wie z. B. Baurecht, Richtlinien für den Bäderbau und das Regelwerk der Unfallversicherungsträger.
Um ein Schulschwimmbad sicher betreiben zu können, sind folgende weitere Maßnahmen erforderlich:
- Sicherstellung der Betreuung des Bades durch eine zuverlässige und fachlich qualifizierte Person
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von konkreten technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen
- Instandhaltung und Prüfung von Geräten, Einrichtungen und technischen Anlagen
- Installation und Wartung von Alarmierungs- und Brandschutzanlagen
- Bereitstellung der Einrichtungen und Materialien zur Ersten Hilfe
- Erstellung einer Schwimmhallen- und Badeordnung
Die Veröffentlichung der Baderegeln wird empfohlen.
Die enge Zusammenarbeit und ein geregelter Informationsaustausch der fachkundigen Person, des Trägers und der Schulleitung sind wesentliche Voraussetzung für den sicheren Betrieb der Schwimmstätte.
Bei der Nutzung einer nicht öffentlichen Schwimmstätte durch Schulen ist zu gewährleisten, dass eine fachlich qualifizierte Person ständig erreichbar ist. Oftmals übernimmt der Hausmeister diese zusätzliche Tätigkeit. Durch eine Vertretungsregelung ist zu gewährleisten, dass das Schwimmbad jederzeit fachkundig betreut wird.
Die fachlich qualifizierte Person muss sich in der Betriebsstätte auskennen und über Kenntnisse zum Umgang mit den technischen Einrichtungen in der Schwimmhalle sowie über die Lagerung und den Gebrauch der notwendigen Gefahrstoffe verfügen. Der Träger muss sicherstellen, dass diese Person unterwiesen ist, geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt bekommt und ihr die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten wird.
Im Rahmen einer Arbeitsanweisung ist festzulegen, welche Tätigkeiten von der fachlich qualifizierten Person übernommen werden können. Alle weiteren notwendigen Tätigkeiten müssen geeigneten Dienstleistern oder Expertinnen und Experten übertragen werden.