Tür in einer roten Wand mit Ausgang beschriftet ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Ein Flutcht- und Rettungsplan hängt an einer Wand©B. Fardel

Fluchtwege und Notausgänge dienen dem schnellen und sicheren Verlassen des Schwimmbades und der Arbeitsbereiche. Hierfür ist folgendes zu beachten:

  • Sie führen auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.
  • Sie sind deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet.
  • Auf sie ist zusätzlich hinzuweisen, wenn sie nicht von jedem Arbeitsplatz aus sichtbar sind. Dies kann z. B. in Technikräumen notwendig sein.
  • Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege und Notausgänge entsprechen den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung.
  • Die Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen sind von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht nach außen zu öffnen.
  • Automatische Schiebetüren müssen so beschaffen sein, dass sie sich bei Stromausfall selbsttätig öffnen und in geöffneter Stellung stehen bleiben.
  • Flucht- und Rettungspläne sind an geeigneter Stelle aufzuhängen.
Weiße Tür mit Fluchtplan©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Unzulässig im Verlauf von Fluchtwegen sind:

  • Drehtüren (Karusselltüren),
  • Drehkreuze,
  • nicht automatische Schiebetüren und
  • Steigleitern im Verlauf des ersten Fluchtweges.

Schiebetüren von Sanitär- und Umkleidekabinen, z. B. für Menschen mit Behinderung, werden nicht als Türen im Verlauf von Fluchtwegen angesehen.