B. Fardel
Fluchtwege und Notausgänge dienen dem schnellen und sicheren Verlassen des Schwimmbades und der Arbeitsbereiche. Hierfür ist folgendes zu beachten:
- Sie führen auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.
- Sie sind deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet.
- Auf sie ist zusätzlich hinzuweisen, wenn sie nicht von jedem Arbeitsplatz aus sichtbar sind. Dies kann z. B. in Technikräumen notwendig sein.
- Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege und Notausgänge entsprechen den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung.
- Die Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen sind von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht nach außen zu öffnen.
- Automatische Schiebetüren müssen so beschaffen sein, dass sie sich bei Stromausfall selbsttätig öffnen und in geöffneter Stellung stehen bleiben.
- Flucht- und Rettungspläne sind an geeigneter Stelle aufzuhängen.
Unzulässig im Verlauf von Fluchtwegen sind:
Schiebetüren von Sanitär- und Umkleidekabinen, z. B. für Menschen mit Behinderung, werden nicht als Türen im Verlauf von Fluchtwegen angesehen.