Schild weißt auf Richtung der Schwimmer,- und Nichtschwimmerbecken hin ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SH Wassertiefen und Kennzeichnung

Schild weißt auf Richtung der Schwimmer,- und Nichtschwimmerbecken hin©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Die Kennzeichnung muss Badbesucherinnen und Badbesuchern Informationen zu den verschiedenen Funktionsbereichen und Wassertiefen der Becken liefern. Hierbei ist die Erkennbarkeit vom Beckenumgang aus und, falls notwendig, auch innerhalb des Beckens zu beachten.

  • Die Wassertiefe ist abhängig von der Beckenart. In Nichtschwimmerbereichen darf sie höchstens 1,35 m sein.
  • Vor jedem Startsockel muss die Wassertiefe mindestens 1,8 m auf einer Länge von 6 m betragen.
  • Die Funktionsbereiche und Wassertiefen sind in unmittelbarer Nähe des Beckenrandes deutlich erkennbar und dauerhaft anzugeben. Zu unterscheiden sind z. B. Nichtschwimmer-, Schwimmer- und Sprungbereiche.
  • Die Wassertiefen müssen in Kontrastfarben durch Zahlen mit einer Ziffernhöhe von mindestens 70 mm angegeben werden und vom Beckenumgang aus lesbar sein.
  • Beckenseiten, von denen aus ein Sprung ins Wasser eine erhöhte Gefahr darstellt, sollen abgesichert sein. Die Absicherung kann z. B. durch Seilabsperrung vorgenommen werden.
  • Funktionsbereiche in Mehrzweckbecken sollen an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet sein.
  • Die Kennzeichnungen sollen vom Beckenumgang aus erkennbar sein, dies kann z. B. durch Schilder oder Trennleinen auf oder über der Wasserfläche erfolgen.

Für die Nutzung als Sport-, Wasserball-, Sprung- oder Lehrschwimmbecken sind weitere Kennzeichnungen erforderlich.

Bei Lehrschwimm- und Schwimmerbecken ist die Mitte der Schwimmbahnen durch eine am Beckenboden angebrachte Bahnlinie zu markieren. Die Bahnlinien sind 0,20 m bis 0,30 m breit und in den Farben Schwarz oder Dunkelblau auszuführen. Zwei Meter vor der Beckenstirnwand enden sie mit einem 1 m breiten Querbalken. Zusätzlich können sich durch nationale oder internationale Wettkampfregeln weitere Anforderungen an die Bahnmarkierung und Trennseile ergeben.

Bei Vario- oder Mehrzweckbecken mit Übergang vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbereich sind zum Schutz der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer entsprechende Kennzeichnungen erforderlich:

  • Kennzeichnung des Übergangs vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil durch ein Trennseil, das 1 m vor dem Übergang zum Schwimmbereich angebracht wird.
  • Das Trennseil soll auf oder über der Wasserfläche deutlich sichtbar sein und im Wasser nicht durchhängen.
  • Halterungen für die Befestigung des Trennseils in der Beckenwand sind versenkt anzubringen. Sie dürfen keine Fang- oder Stolperstellen bilden.
  • Bei gleichmäßigem Gefälle vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbereich, ist ein Begrenzungsseil in der Regel nicht erforderlich.
  • Ein angrenzender Springerteil soll ebenfalls durch ein Trennseil abgeteilt sein. Sprungbereiche sollen nicht in den Schwimmbereich hineinragen.

 Hubböden müssen entsprechend gekennzeichnet sein.