Sitzstufen am Rande eines Schwimmbeckens ©Unfallkasse NRW
Rote Sitzstufen auf weißer Wand©Unfallkasse NRW

Sitzstufen und Wärmebänke sind willkommene Gestaltungselemente im Schwimmbadbau. Insbesondere Wärmebänke haben sich als Sitzmöglichkeit in Schulschwimmhallen bewährt, da sie das Auskühlen von Schülerinnen und Schülern verzögern können, die beispielsweise Beobachtungsaufgaben am Beckenrand wahrnehmen.

Sollen Bänke oder Sitzstufen als Zuschaueranlage mit mindestens 200 Zuschauerplätzen genutzt werden, so ist die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen.

Sitzstufen und Wärmebänke gelten als sicher, wenn

  • die Oberflächen rutschhemmend sind. Dies wird erreicht, wenn die. Beläge der Bewertungsgruppe B nach der Schrift „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ verwendet werden,
  • scharfe Kanten und Ecken vermieden werden,
  • die Oberflächentemperatur von Wärmebänken zwischen 30 und 39 °C liegt und 40 °C nicht überschreitet,
  • keine Absturzgefahr von Verkehrswegen zu direkt darunterliegenden Sitzstufen oder Wärmebänken besteht. Ist dies nicht auszuschließen sind bauliche, fest installierte Sicherungsmaßnahmen erforderlich.