Schulschwimmpass

SH Schulschwimmpass

Das Niveaustufen-Konzept begleitet den Ausbildungsprozess und die damit verbundenen Lernfortschritte. Abgestimmt auf die vier Niveaustufen wurde zur Dokumentation der erfolgreich nachgewiesenen Kompetenzen der Schulschwimmpass entwickelt. 

Die Kommission Sport der Kultusministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung vom 25./26. Juni 2020 grundsätzlich auf die Einführung des Begriffs „Schulschwimmpass“ verständigt, abweichende länderspezifische Begriffe auf der Basis der für die jeweiligen Niveaustufen beschriebenen Standards jedoch zugelassen. Mehrere Bundesländer haben daraufhin einen Schulschwimmpass in ihren Grundschulen eingeführt.

Die Kompetenzanforderungen insbesondere in den Niveaustufen 1 und 2 geben den Sportlehrkräften pädagogische Spielräume, ohne das Ziel „sicher schwimmen zu können“ aus den Augen zu verlieren. So ist für das Erreichen der Niveaustufe 2 der Nachweis aller sieben Grundfertigkeiten vorgegeben. Zum Nachweis wird die Anwendung der Komplexübung (KÜGS) empfohlen. 

Ergänzend ist eine Variation der Komplexübung als Aufgabe im Schwimmwettbewerb der Bundesjugendspiele eingeführt worden, mit der ebenfalls das Beherrschen aller Grundfertigkeiten nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus finden sich im Grundschulwettbewerb von JUGEND TRAINIERT Aufgaben zum Üben der Grundfertigkeiten.

Zum Abschluss der Niveaustufe 3 absolvieren Schülerinnen und Schüler immer eine Schwimmstrecke von 100 m. Dabei erfolgt der Start mit einem beliebigen Sprung, die Schwimmart ist frei wählbar und kann auf der Schwimmstrecke gewechselt werden. Eine Zeitbegrenzung gibt es nicht. Zum Abschluss der Aufgabe müssen die Schülerinnen und Schüler das Wasser wieder selbstständig und ohne Hilfsmittel verlassen.

Die Niveaustufe 4 ist erreicht, wenn die Schülerinnen und Schüler nach einem beliebigen Sprung ins Wasser 15 Minuten in einer von ihnen gewählten Schwimmart an der Wasseroberfläche schwimmen können und in dieser Zeitspanne eine mindestens 200 m lange Schwimmstrecke zurücklegen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, nach einem Kopfsprung ins tiefe Wasser zunächst 100 m in einer Schwimmart mit einer Zeitbegrenzung von höchstens 3:30 min (ab Klassenstufe 9 gilt eine Zeitbegrenzung für Mädchen von 2:45 min und für Jungen von 2:30 min) zu schwimmen und anschließend weitere 100 m in einer zweiten Schwimmart ohne Zeitbegrenzung zu schwimmen.

Die erworbenen Kompetenzen werden im Schulschwimmpass (Nachweisheft, Urkunde) dokumentiert, ergänzende Aufnäher oder Abzeichen werden nicht vergeben. 

Zur Überprüfung der erreichten Lernziele für das sichere Bewegen im Wasser haben auch andere Verbände Vorschläge am Markt platziert. Neben dem Schulschwimmpass können die Schwimmprüfungen des Deutschen Schwimmpasses (Hrsg.: Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung; BFS) abgelegt und die entsprechenden Abzeichen erworben werden. Die Kultusministerkonferenz hat das erfolgreiche Ablegen der Prüfung zum Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze ebenfalls als Nachweis für das sichere Schwimmen anerkannt.