Schwimmbecken mit Bahnen ©Unfallkasse NRW

SH Vario- und Schwimmerbecken

Für das Schulschwimmen werden auch Vario- und Schwimmerbecken genutzt. Variobecken sind Becken mit einem höhenverstellbaren Zwischenboden (Hubboden). Schwimmerbecken haben im Gegensatz zu Variobecken immer eine Wassertiefe ≥ 1,80 m.

Becken für Schwimmerinnen und Schwimmer sind durch nachfolgende Parameter gekennzeichnet:

BeckenartGröße in m
Länge x Breite
Wassertiefein mAnzahl BahnenWasser temperatur in Grad Celsius
Schwimmer25,00 x 12,50
25,00 x 16,66
50,00 x 16,66
50,00 x 21,00
50,00 x 25,00
Mindestens 1,80 (Wassertiefen ab 1,35 gelten als Schwimmerbecken.)5
6
6
8
10
24–28
Vario25,00 x  8,00
25,00 x 10,00
25,00 x 12,50
25,00 x 16,66
50,00 x 16,66
50,00 x 21,00
50,00 x 25,00
Bei Hubböden
0,30–1,80 im Schwimmbereich mind. 1,80,
im Springbereich mind. 3,40.
3
4
5
6
6
8
10
24–28
Klar beleuchtetes Schwimmbecken mit Trennleinen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Ein 50-m-Becken muss mindestens sechs, ein 25-m-Becken mindestens vier Ausstiege besitzen, wobei beim Übergang vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil ein Ausstieg angeordnet sein soll. Hierfür eignen sich in Nischen wandbündig eingelassene Beckenleitern oder Beckentreppen. Bei seitlichen Beckentreppen sollten die Treppennischen für Wettkämpfe geschlossen werden können.

Bei Variobecken mit Sondermaßen in den Längen von 12,50 m oder 16,66 m ist der Hubboden in der ganzen Fläche des Beckens auszubilden. Bei 25-m-Becken muss die nutzbare Hubbodenlänge mindestens ein Drittel, bei 50-m-Becken bis zu einem Viertel der Beckenlänge betragen.

Beim Einsatz von Trennseile, die der Wellenberuhigung und der seitlichen Begrenzung der einzelnen Schwimmbahnen dienen, sind nicht dehnbare Seile und dicht aneinandergereihte Schwimmkörper (Durchmesser 8–10 cm) zu verwenden.

Im Schwimmerteil müssen Beckenraststufen sowie Festhaltemöglichkeiten an den Beckenköpfen vorhanden sein.


Anzeige für die Tiefe des Schwimmbecken mit Meterangaben©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Die Funktionsbereiche (Schwimmer und Nichtschwimmer) sind an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten so zu kennzeichnen, dass die Kennzeichnung sowohl vom Becken als auch vom Beckenumgang aus erkennbar ist.

Darüber hinaus muss der Übergang von Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil durch ein Trennseil markiert werden. Dieses Seil soll deutlich erkennbar und nicht durchhängend 1 m vor dem Gefälle angebracht werden.

Das Trennseil kann aus einem Seil oder einer Kette mit Kunststoffüberzug oder aus einem Kunststoff-Schwimmschlauch bestehen. Die Halterungen für die Befestigung des Seils sind im Beckenrand versenkt anzubringen. Fang- oder Stolperstellen dürfen nicht entstehen.