Digitale Kopie der Unterweisung ©Unfallkasse NRW | DGUV

Anhand der Betriebsanweisungen hat der Unternehmer die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie die Maßnahmen zu ihrer Verhütung.

Die Unterweisung muss erfolgen:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit
  • danach mindestens einmal jährlich
  • erforderlichenfalls auch in kürzeren Zeitabständen, z. B. bei Änderung von Arbeitsabläufen oder Arbeitsverfahren

Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Angaben beinhalten:

  • Thema bzw. Inhalt der Unterweisung
  • Zeitpunkt und Dauer der Durchführung
  • Namen der Teilnehmer
  • Name des/der Schulenden
  • Abschließende Bestätigung der Unterwiesenen durch Unterschrift