Kinder und Lehrkraft gehen über den Boden des Schwimmbads ©Unfallkasse NRW
Kinder stehen in einer Gruppe©Unfallkasse NRW

Beim Schulschwimmen rutschen Schülerinnen und Schüler oftmals aus. Optimal gestaltete Fußböden und organisatorische Maßnahmen der Lehrkraft, wie bei­spiels­weise das Gebot, in nass belasteten Barfußbereichen nicht zu laufen, reduzieren die Unfallwahrscheinlichkeit.

Fußböden müssen tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. Sie dürfen keine Unebenheiten, Löcher, gefährliche Schrägen oder Stolperstellen aufweisen. Als Stolperstelle werden Unebenheiten ab 4 mm betrachtet.

Bei der Auswahl der Bodenbeläge muss beachtet werden, dass diese mit Schuhen wie auch barfuß begangen werden. Daher müssen die Bodenbeläge den Anforderungen an nass belastete Barfußbereiche sowie an Fußböden mit Rutschgefahr entsprechen.

Kind mit Schwimmschuhen steht auf Fußboden©B. Fardel

Beim Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln dürfen die rutschhemmenden Eigenschaften der Böden nicht beeinträchtigt werden.

Für Fußböden im Barfußbereich wird eine Oberflächentemperatur von 20 bis 30 °C empfohlen. Kann hier die Fußbodentemperatur von mindestens 20 °C nicht erreicht werden, so sollte eine Fußbodenheizung vorgesehen werden.

In Nassräumen ist die Verwendung einer Fußbodenheizung wegen der stärkeren Verdunstung nicht sinnvoll.

Fußböden und Wärmebänke sollten getrennte Regelkreise erhalten. Eine Maximalbegrenzung der jeweiligen Vor­lauf­tem­pe­ra­tu­ren ist vorzusehen.