Nummerierte Beckenköpfe am Schwimmbeckenrand ©Unfallkasse NRW
Beckenkopf mit Handfasse im Schwimmbad©Unfallkasse NRW

Als Beckenkopf wird der Teil des Beckens zwischen Beckenumgang und Wasserfläche bezeichnet. Hierzu können folgende Elemente gehören:

  • Überlaufkante
  • Handfasse
  • Rinnensystem zur Abführung des Überlaufwassers
  • Rinnenabdeckung
  • Startsockel
  • Halterungen für Schwimmbahn- und Spielfeldbegrenzungsleinen, Trennseile und für Wasserballtore
  • Anschlagflächen
  • Leiterholme
  • Wasserballtore
  • Beschilderungen und Beschriftungen

Für die sicherheitsgerechte Gestaltung des Beckenkopfes sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

Nummerierter Beckenkopf am Schwimmbeckenrand©Unfallkasse NRW
  • Scharfe Kanten müssen vermieden werden.
  • Der Beckenkopf muss durchgehende Festhaltemöglichkeiten bieten (Ausnahme: Planschbecken); bewährt haben sich z. B. mindestens 15 mm tiefe Mulden oder 15 mm hohe Wülste in maximal 100 mm Abstand von der senkrechten Beckenwand.

Bei hoch liegendem Wasserspiegel sollen die Überlaufrinnen bodenbündig zum Beckenumgang hin abgedeckt sein. Zudem sollen die Flächen zwischen Becken- und Überlaufkante rutschfest (Bewertungsgruppe C) und deutlich erkennbar sein. Dies wird erreicht wenn, z. B. der gesamte Beckenkopf farblich abgesetzt ist oder bei der Ausführung des Beckenkopfes nach System „Finnische Rinne“ sich mindestens 2,5 cm der senkrechten Beckenwand und 2,5 cm der waagerechten Fläche gegenüber der übrigen Fläche optisch deutlich abheben.

Die Öffnungsbreite in den Abdeckungen von Überlaufrinnen soll auf höchstens 8 mm begrenzt sein.