Auf einer weißen karierten Wand befestigtes Rettungsgerät ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Schwimmbecken mit Startblock und Rettungsgerät©B. Fardel | Unfallkasse NRW

An Schwimmerbecken müssen geeignete Rettungsgeräte in ausreichender Zahl gut sichtbar und für jedermann zugänglich sein. So ist in der Schwimmhalle an beiden Längsseiten eines Beckens jeweils eine Rettungsstange zu platzieren.

Abhängig von der Beckengröße kann es zudem erforderlich sein, weitere Rettungsgeräte vorzuhalten.

Geeignete Rettungsgeräte sind:

  • Rettungsstangen
  • Rettungsringe mit Wurfleine
  • Rettungsbälle mit Wurfleine
Mann benutzt Rettungsgerät im Schwimmbad©Unfallkasse NRW

Die Wurfleine sollte mindestens 15 m lang sein.

Für jedes Becken mit einer Wassertiefe von über 1,35 m müssen mindestens eine Rettungsstange sowie ein Rettungsring oder Rettungsball mit einer mindestens 15 m langen Wurfleine vorhanden sein.

An einem 25-m-Becken werden drei Rettungsgeräte als ausreichend angesehen.

Alle Rettungsgeräte müssen regelmäßig auf ihre Haltbarkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.