Poolnudeln in Kiste in Geräteraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Die Attraktivität einer Schwimmstätte wird unter anderem auch durch ihre Ausstattung bestimmt. So kann ein umfangreiches Sortiment an Materialien zur Wassergewöhnung und -bewältigung, an Auftriebshilfen und Hilfsgeräten zu einem qualitativ hochwertigen Schwimmunterricht beitragen.

Oft werden diese und weitere Geräte im Geräteraum gelagert. Hierfür genutzte Ausstattungselemente, wie z. B. Konsolen und Regale, sollten in verschiedenen Höhen angebracht werden, um eine geordnete Unterbringung der Geräte zu ermöglichen. Darüber hinaus sind sie kippsicher aufzustellen.

Feste Absprachen und ein Aufstellungsplan unterstützen die unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer der Schwimmhalle dabei, Unordnung im Geräteraum und daraus entstehende Gefährdungen zu vermeiden.

Schwimmbad-Ausstattungen in Netze verpackt©B. Fardel | Unfallkasse NRW

In Geräteräumen schulischer Schwimmstätten können u. a. folgende Geräte untergebracht sein:

  • Schwimmmanschetten, Schwimm-/Auftriebsgürtel und Gummikissen
  • Spielgeräte zur Wassergewöhnung, wie z. B. Poolnudeln, Schwimmbretter und Tischtennisbälle
  • Schwimmflossen, Hand- und Finger-Paddles
  • Tauchringe und Drillanzüge
  • Stoppuhren
  • Musikanlagen
  • Wassersportgeräte, wie z. B. Wasserbälle und Tauchausrüstungen

Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen haben dort jedoch nichts zu suchen! Sie sind für Schülerinnen und Schüler unzugänglich im Raum für Reinigungsgeräte aufzubewahren.

Auch in Geräteräumen gilt es bestimmte bauliche Anforderungen an die Fußböden, Wände und Decken zu erfüllen. Trotz aller Einfachheit müssen diese strapazierfähig ausgeführt werden. Darüber hinaus ist der Fußboden wie auch der Beckenumgang mit einem Bodenablauf auszubilden.

Geräteräume sollten auf einer Ebene und in unmittelbarer Nähe der Schwimmbecken liegen und an die Lüftung angeschlossen sein. Ihre Anzahl und Größe richten sich nach der jeweils vorgesehenen Nutzung des Bades. Sie sollten jedoch mindestens eine Grundfläche von 15 m² aufweisen.

Damit auch sperrige Geräte wie z. B. Wasserballtore und Startsockel problemlos transportiert und untergebracht werden können, sind Türbreiten von mindestens 1,50 m erforderlich. Die lichte Höhe der Türen sollte 2,50 m betragen.