Beckenumgang mit Beckentreppe am Schwimmbeckenrand ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Kinder spielen im Lehrschwimmbad©Unfallkasse NRW

Die Beckenumgänge sind Verkehrswege und dienen dazu, den sicheren Aufenthalt und Zugang zum Becken sicherzustellen. Der Bereich muss hindernisfrei gehalten werden, um den erforderlichen Bewegungsraum für die Badegäste und die Aufsicht führenden Personen bereitzustellen.

Die Mindestbreite des Beckenumgangs beträgt 2,50 m. Im Bereich von Startblöcken, Sprunganlagen u. a. sind größere Breiten erforderlich. Die Gesamtfläche des Beckenumgangs soll das 1,5- bis 2-Fache der Wasserfläche betragen und muss rutschhemmend in der Bewertungsgruppe B ausgeführt sein.

Folgende Umgangsflächen sind erforderlich:

Einzelabmessungen (mind.)Breite in m
Hauptzugangsbereich zur Schwimmhalle
3,00
Im Hauptzugangsbereich zwischen Beckentreppe und Hallenwand
2,50
Im Bereich der Startsockel
3,00
Im Bereich der Sprunganlagen
4,50
Hinter 1-m-Sprunganlage freier Durchgang
1,25
Nichtschwimmerbecken, Treppenseite
2,50
Nichtschwimmerbecken, Schmalseite
2,00
Zwischen Springer- bzw. Schwimmer- bzw. Variobecken und Nichtschwimmerbecken oder Nichtschwimmerteil eines Variobeckens
4,00
Zwischen Schwimmerbecken bzw. Schwimmerteil eines Variobeckens und Springerbecken
3,00
Sonstige Flächen bei einer Beckenwasserfläche
– Unter 300 m
 – Über 300 m²
1,25
1,50


Beckenumgang eines Schwimmbeckens mit Fenster©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Ein Mehrbedarf an Umgangsfläche kann sich ergeben durch:

  • zusätzliche Ruhezonen und Liegeflächen
  • mehrere gleichzeitig anwesende Schul- oder Übungsgruppen
  • Zugänge zu Wasserattraktionen
  • Anbringen von Ausrüstungen und Versorgungseinrichtungen, wie z. B. Rettungsgeräten, Aufsichtsplätzen, technischen Einrichtungen
  • Wettkämpfe und Training (erhöhte Anzahl an Sportlern, Kampfrichtern, Zuschauern)

Für die wettkampfgerechte Dimensionierung gibt der Deutsche Schwimm-Verband e. V. spezifische Beckenumgangsmaße vor. Diese wurden auch in den Richtlinien für den Bäderbau aufgenommen.