Spind und Aufbewahrungsbeutel ©Unfallkasse NRW

Architektinnen und Architekten und Bauherren müssen bei der Planung und Gestaltung der Räume einer Schwimmstätte die Nutzungs- und Sicherheitsbedürfnisse aller Nutzerinnen und Nutzer be­rück­sich­tig­en. Zusätzlich zur Schwimmhalle sind hier noch weitere Räume erforderlich. Bei ihrer Planung sind insbesondere baurechtliche Vorgaben, der Stand der Technik und die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten.

Hinweise und Informationen zu den unterschiedlichen Räumen einer Schwimmstätte finden sich unter:

Schulungs- und Besprechungsräume können die Vielfalt an Räumlichkeiten erweitern.