Duschräume werden häufig genutzt, da vor und nach dem Schwimmen geduscht werden muss. Bei der Gestaltung dieser Räume sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Ihre Lage und Anordnung ist so zu wählen, dass sie von jedem Badegast leicht und eindeutig erkannt und erreicht werden können
- Die Anzahl der Duschen ist in Abhängigkeit von der Größe der Wasserfläche und des Badtyps zu bemessen
- Die Anordnung in Reihen ist ohne ungewollten Einblick von außen zu gestalten
- Es sind mindestens zwei Duschen mit Sichtschutz in Form von Schamwänden abzutrennen
- Duschzonen sind geschlechtergetrennt einzurichten
- Die Wassertemperatur soll während der Nutzungszeit nicht über +43 °C liegen
- Die lichte Raumhöhe muss mindestens 2,5 m betragen
- Der Bewegungsraum für mobilitätseingeschränkte Besucher muss mindestens 1,20 m x 1,20 m, für Rollstuhlfahrer mindestens 1,50 m x 1,50 m betragen
- Haltegriffe, Fußrasten und Sitzgelegenheiten sollten vorhanden sein
- Die Beleuchtung sollte eine Stärke von mindestens 200 Lux aufweisen
- Eine wirksame Lüftung ist in Abhängigkeit der Nutzung zu gewährleisten
Durch das unterschiedliche Raumklima in Duschen, Umkleideräumen und den Beckenbereichen sind diese durch selbstschließende Türen oder gleichwertige Einrichtungen voneinander zu trennen. Türen einschließlich ihrer Beschläge müssen feuchtigkeitsunempfindlich und korrosionsbeständig ausgeführt sein.
Zusätzlich zu den allgemeinen Vorgaben an Fußböden sind in Duschräumen weitere Anforderungen zu erfüllen:
Es ist ein rutschhemmender Bodenbelag für nass belastete Barfußbereiche der Bewertungsgruppe B mit einem Mindestneigungswinkel von 18° zu verwenden. Stufen oder Schwellen sind zu vermeiden. Um Wasseransammlungen im Bereich der Duschen zu vermeiden und die Reinigung dieses Bereichs zu erleichtern, sind dort ausreichende Bodenabläufe einzubauen.
Für die Wände und Stützen in Umkleideräumen bestehen die allgemeinen Anforderungen. Zusätzlich sollte bis zu einer Höhe von 2 m strapazierfähiges Material, wie z. B. keramischer Belag, eingesetzt werden. Zur Erleichterung der Reinigung sollte eine Bodenfreiheit für die Trennwände von 0,20 m bis 0,25 m vorgesehen werden.
Die Decken sind feuchtigkeitsunempfindlich, atmungsaktiv und schallschluckend auszuführen.
Ablagen und Handtuchhalter sollten vor Spritzwasser geschützt angeordnet werden und dürfen nicht scharfkantig sein.