Im Chlorgasraum sind alle chlorgasführenden Teile und Behälter unterzubringen. Für diesen Raum bestehen folgende Anforderungen:
- Er muss gegen den Zutritt von Unbefugten gesichert sein.
- Der Aufenthalt von Personen ist auf das für Instandhaltungsmaßnahmen sowie den Betrieb erforderliche Maß zu beschränken.
- Es dürfen nur die für den Betrieb der Chlorungsanlage erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein. Hier dürfen z. B. keine Liegestühle, Chemikalien oder Wasserspielgeräte gelagert werden.
- Chlorungseinrichtungen müssen Absperreinrichtungen haben, durch die beim Wechsel der Chlorbehälter die Anschlussleitungen gasdicht verschlossen werden können. Die Anschlussleitungen können z. B. durch den Einsatz eines Chlorflaschenhilfsventils abgesperrt werden.
- Er muss ebenerdig oder über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Diese Forderung wird erfüllt, wenn sich Chlorgasräume nicht in Mulden, Senken oder in Untergeschossen von Gebäuden befinden.
- Er muss gegenüber angrenzenden Räumen mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F 30 ausgeführt sein.
Weitere Anforderungen an den Chlorgasraum sind:
- Ein Bodenablauf mit Geruchsverschluss muss vorhanden sein. Der Bodenablauf muss so bemessen sein, dass die Sprühflüssigkeit der Berieselungsanlage sofort aus dem Raum abgeführt wird.
- Der Fußboden muss eben sein und darf ggf. nicht über Laderampenhöhe liegen. Das Gefälle zum Bodenablauf darf höchstens zwei Prozent betragen. Hierdurch sollen ein gefahrloser An- und Abtransport sowie eine sichere Aufstellung der Chlorgasbehälter gewährleistet werden. Ein Boden ist z. B. als eben anzusehen, wenn er stufenlos ist.
- Der Raum ist ausreichend gasdicht auszuführen, damit keine Personen durch austretendes Chlorgas gefährdet werden. Ausreichend gasdicht sind Räume ohne Lüftungsöffnungen, z. B. mit Ziegelsteinwänden, die beidseitig verfugt oder verputzt sind, oder mit Stahlbetonwänden.
- Die Ausgangstür von Chlorgasräumen ist ausreichend gasdicht, wenn keine Lüftungsöffnungen vorhanden sind.
- Der Ausgang muss unmittelbar ins Freie führen. Die Tür muss nach außen aufschlagen und sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen.
- Die Türen dürfen nicht unmittelbar an baulich ausgewiesene Fluchtwege angrenzen.
- Im Raum müssen eine Mindesttemperatur von 15 °C und eine Maximaltemperatur an der Chlorgasflaschenoberfläche von max. 50 °C eingehalten werden.
Chlorgasräume sind durch ein geeignetes Chlorgaswarngerät mit akustischer und optischer Signalgebung zu überwachen. Dieses hat einen Chlorgasaustritt durch ein akustisches Warnsignal anzuzeigen. Bei einem Chlorgasausbruch muss zusätzlich ein optisches Warnsignal am Chlorgasraum aufleuchten, z. B. als Rundum- oder Blinkleuchte.
Besonders geeignet sind Warngeräte, die für die Einstellung von mindestens zwei Alarmschwellen ausgelegt sind. Alarmschwelle 1 soll einen Chlorgasaustritt, Alarmschwelle 2 einen Chlorgasausbruch anzeigen. Hierfür werden folgende Einstellungen empfohlen:
Bei einstufigen Chlorgaswarngeräten darf der Chlorgasraum nach Alarmauslösung nur noch mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät betreten werden.
Die Warnsignale müssen wahrend der Betriebszeiten von einer Person jederzeit wahrnehmbar sein, die entsprechend unterwiesen ist.
Ist verfahrenstechnisch nicht sichergestellt, dass bei Chlorgasausbruch höchstens der Inhalt einer Chlorgasflasche austreten kann, oder befindet sich der Chlorgasraum in baulich ungünstiger Lage, ist das Warnsignal immer dann an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten, wenn die unterwiesene Person das Warnsignal, z. B. außerhalb der Betriebszeiten oder bei Abwesenheit, nicht wahrnehmen kann. Eine baulich ungünstige Lage liegt vor, wenn sich im Gefahrenbereich Wohn- oder öffentliche Aufenthalts- bzw. Verkehrsbereiche befinden.
Bei zweistufigen Warngeräten müssen sich die beiden Alarmschwellen durch eine unterschiedliche Signalgebung unterscheiden.
Chlorgasräume müssen mit einer Chlorgasbeseitigungseinrichtung ausgerüstet sein, mit der austretendes Chlorgas gefahrlos und wirksam beseitigt werden kann.
Die Chlorgasbeseitigungseinrichtung muss vom Chlorgaswarngerät in Gang gesetzt werden.
Eine wirksame Chlorgasbeseitigungseinrichtung ist z. B. eine Berieselung mit Wasser oder mit Natriumthiosulfatlösung.