Die Hypochloritlösung wird entweder aus Natriumhypochlorit oder aus Kalziumhypochlorit gelöst in Wasser hergestellt. Natriumhypochloritlösung ist auch als Chlorbleichlauge bekannt.
Für den Aufstellungsraum bestehen folgende Anforderungen:
- Die Dosieranlage muss in einem verschließbaren Raum aufgestellt sein, zu dem nur unterwiesene Personen Zutritt haben.
- Vor dem Raum ist durch Warn- und Gebotszeichen auf die Gefahren sowie auf die erforderliche Schutzausrüstung hinzuweisen.
- Unmittelbar am Verwendungsort sind die Betriebsanweisungen der verwendeten Chemikalien zur Wasseraufbereitung auszuhängen.
- Die Räume für Hypochloritanlagen müssen gegenüber angrenzenden Räumen mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F 30 bei der Verwendung von Hypochloritlösung ausgeführt sein. Werden brandfördernde Stoffe wie z. B. Hypochlorit als Granulat oder Pulver verwendet, ist die Feuerwiderstandsklasse F 90 erforderlich.
- Der Aufstellungsraum darf nicht für den ständigen Aufenthalt von Personen dienen.
Weitere Anforderungen an den Hypochlorit-Aufstellungsraum sind:
- Der Raum muss gegen Witterungseinflüsse wie Sonneneinstrahlung oder Frost ausreichend geschützt sein.
- Im Raum darf eine Temperatur von 0 °C nicht unterschritten werden, weil sonst die Lösungen auskristallisieren, evtl. gefrieren und die Behälter sowie Leitungen beschädigt bzw. verstopft werden können.
- Die Raumtemperatur sollte 15 °C nicht überschreiten. Hierdurch wird eine Zersetzung der Natriumhypochloritlösung vermieden.
- Im Raum muss ein gefahrloses Beseitigen der Chemikalien möglich sein. Das ist z. B. durch einen Wasseranschluss und einen Bodenablauf gewährleistet.
- Fest installierte Augenduschen mit Frischwasseranschluss werden dringend empfohlen.