Dosieranlage im Aufstellungsraum mit Warnschildern versehen ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SH Hypochlorit - Aufstellungsraum

Schalter und Bedieneinheiten mit Warnschildern©Unfallkasse NRW

Die Hypochloritlösung wird entweder aus Natriumhypochlorit oder aus Kal­zium­hypo­chlorit gelöst in Wasser hergestellt. Natriumhypochloritlösung ist auch als Chlorbleichlauge bekannt.

Für den Aufstellungsraum bestehen folgende Anforderungen:

  • Die Dosieranlage muss in einem verschließbaren Raum aufgestellt sein, zu dem nur unterwiesene Personen Zutritt haben.
  • Vor dem Raum ist durch Warn- und Gebotszeichen auf die Gefahren sowie auf die erforderliche Schutzausrüstung hinzuweisen.
  • Unmittelbar am Verwendungsort sind die Betriebsanweisungen der verwendeten Chemikalien zur Wasseraufbereitung auszuhängen.
  • Die Räume für Hypochloritanlagen müssen gegenüber angrenzenden Räumen mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F 30 bei der Verwendung von Hypochloritlösung ausgeführt sein. Werden brandfördernde Stoffe wie z. B. Hypochlorit als Granulat oder Pulver verwendet, ist die Feuerwiderstandsklasse F 90 erforderlich.
  • Der Aufstellungsraum darf nicht für den ständigen Aufenthalt von Personen dienen.
Zwei Personen reinigen den Hypochlorit Aufstellungsraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Weitere Anforderungen an den Hypochlorit-Aufstellungsraum sind:

  • Der Raum muss gegen Witterungseinflüsse wie Sonneneinstrahlung oder Frost ausreichend geschützt sein.
  • Im Raum darf eine Temperatur von 0 °C nicht unterschritten werden, weil sonst die Lösungen auskristallisieren, evtl. gefrieren und die Behälter sowie Leitungen beschädigt bzw. verstopft werden können.
  • Die Raumtemperatur sollte 15 °C nicht überschreiten. Hierdurch wird eine Zersetzung der Natriumhypochloritlösung vermieden.
  • Im Raum muss ein gefahrloses Beseitigen der Chemikalien möglich sein. Das ist z. B. durch einen Wasseranschluss und einen Bodenablauf gewährleistet.
  • Fest installierte Augenduschen mit Frischwasseranschluss werden dringend empfohlen.