Unter Wasserspringen wird das Springen ins Wasser von normierten Absprunganlagen, also Sprungbrettern und Plattformen auf Sprungtürmen, verstanden. In der Sportart Wasserspringen werden dabei das Kunstspringen vom 1-m- und 3-m-Brett und das Turmspringen von der 5-m-, 7,5-m- und 10-m-Plattform sowie das Synchronspringen (1-m- und 3-m-Brett; 10-m-Turm) unterschieden. Für den Schulsport ist diese „olympische“ Differenzierung jedoch eher ungeeignet.
Das Springen ins Wasser aus unterschiedlichen Höhen ist Bestandteil vieler Schwimmabzeichen, die in Schulen vergeben werden können. So wird bereits beim ersten Schwimmabzeichen, dem sogenannten „Seepferdchen“, ein Sprung vom Beckenrand gefordert. Im weiteren Verlauf des Erwerbs von Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen müssen Sprünge aus größeren Höhen, beginnend mit dem 1-m-Brett, durch Schülerinnen und Schüler bewältigt werden.
Beachtet werden sollte, dass Wasserspringen nur dort zulässig ist, wo die Wasserfläche für diesen Zweck freigegeben ist. Die erforderliche Wassertiefe an Sprunganlagen richtet sich grundsätzlich nach der Sprunghöhe, z. B. unterhalb des 1-m-Brettes mindestens 3,40 m, bei Startsprüngen 1,80 m.
Folgende organisatorische Maßnahmen helfen, Wasserspringen sicher zu gestalten:
- Vor der Benutzung der Sprunganlage ist diese auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.
- Die Absprungfläche darf erst betreten werden, wenn die Wasserfläche im Sprungbereich frei ist.
- Die Lehrkraft sollte durch vereinbarte Handzeichen den Sprungbetrieb regeln.
- Hinweise zur Unterrichtsorganisation erleichtern den Übungsablauf und reduzieren die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls, wie z. B.: „springt immer in Laufrichtung“, „verlasst zügig das Becken nach dem Sprung in Schwimmrichtung an dem vorgegebenen Punkt“, „springt nicht gleichzeitig“.
- Lehrkräfte müssen jederzeit in der Lage sein, auf die Beckentiefe abzutauchen, und die erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe beherrschen.
Die Motivation für das Wasserspringen liegt für Schülerinnen und Schüler wohl weniger im Erlernen normierter Sprünge, sondern eher im Erleben des Fliegens und in der Geschwindigkeit beim Hineingleiten ins Wasser. Deshalb sollte der Schwerpunkt im Sportunterricht durchaus auf die Freude an der Flugphase und an das kompetente Eintauchen gelegt werden. Hierdurch können Schülerinnen und Schüler für das Springen ins Wasser begeistert und zu vielfältigen freien Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten motiviert werden.
Für die Schwimmanfängerin oder den Schwimmanfänger oder die vorsichtige Schwimmerin bzw. den vorsichtigen Schwimmer ist zu beachten, dass die Zurückhaltung vor einem Sprung ins Wasser oft weniger in der Furcht vor einer harten Landung auf dem Wasser, sondern vielmehr im Eintauchen und vollständigen Untertauchen ins Wasser begründet liegt. Deshalb sind hinreichende Vorerfahrungen im Bewegen und Orientieren unter Wasser unabdingbare Voraussetzung für ein angstfreies und freudvolles Sprung- oder Flugerlebnis. Erste Erfahrungen mit Gleitübungen können den Unterrichtshilfen unter Startsprünge entnommen werden.
Das Abstoßen vom Beckenrand und Treppenstufen, das Springen im Wasser, Sprünge vom Beckenrand und Startblock bieten hier eine Vielzahl methodisch wertvoller und spannender Übungsmöglichkeiten.
Schulrechtliche Vorgaben und Hinweise zum Wasserspringen finden sich in den landesspezifischen Vorgaben.